Kartellrecht

Das deutsche und europäische Kartellrecht spielt für viele unserer Mandanten eine wichtige Rolle, nicht nur bei eigenen Akquisitionen. Unsere Arbeit erstreckt sich zunehmend auch auf die Überprüfung horizontaler und vertikaler Verträge im Hinblick auf die Frage, ob sie den Wettbewerb spürbar beschränken und damit verboten sind. Sowohl die betroffenen Unternehmen als auch die verantwortlich Handelnden müssen vor Bußgeldern bewahrt werden. Gleiches gilt für die Auseinandersetzung mit dem Vorwurf einer missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, etwa bei der Preisgestaltung. Eine enge Abgrenzung des relevanten Marktes kann ein Unternehmen rasch in den Fokus des Kartellamts rücken.

Drohen kartellrechtliche Sanktionen wegen verbotener Absprachen und Abstimmungen zwischen Wettbewerbern, können diese im Einzelfall durch die Inanspruchnahme der Bonus- oder Kronzeugenregelung abgewendet werden. Dabei ist Eile geboten, denn es gilt das „Windhundprinzip“: ein vollständiger Geldbußenerlass ist nur für denjenigen Antragsteller zu erreichen, der sich als erster bei den Kartellbehörden meldet.

Unternehmenszusammenschlüsse sind oft von strategischer Bedeutung. Aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer spezialisierten Anwälte können wir unsere Mandanten durch alle Verfahrensabschnitte der Fusionskontrolle begleiten, von der Prüfung der Anmeldepflicht über die eventuell erforderliche Anmeldung bis hin zu einer Vollzugsanzeige bei der zuständigen Kartellbehörde.

In zivilrechtlicher Hinsicht wird der Kartellschadensersatz immer wichtiger. Wir bieten diesbezüglich eine umfassende Rechtsberatung für Anspruchsteller wie für Anspruchsgegner.

Mit Compliance-Maßnahmen wie z. B. einer kartellrechtlichen Schulung eigener Mitarbeiter kann man Kartellrechtsverstößen wirksam vorbeugen. Hierfür erarbeiten wir Lösungen in enger Abstimmung mit unseren Mandanten; diese können mit bereits vorhandenen Compliance-Programmen verbunden werden.

Im Kartellrecht haben unsere Anwälte beispielsweise folgende Fälle bearbeitet:

  • Beratung mehrerer Unternehmen beim Vorgehen gegenüber Lieferanten von Flüssiggas wegen deren möglichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, auch im Hinblick auf Schadensersatzforderungen
  • Gutachterliche Stellungnahme zu der geplanten Bildung einer Bietergemeinschaft für eine Ausschreibung
  • Prüfung kartellrechtlicher Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung von Gaslieferungsverträgen
  • Ausführliches kartellrechtliches Gutachten zu innerorganisatorischen und vertraglichen Gestaltungen eines Bundesunternehmensverbandes
  • Prüfung diverser share deals zwischen der Investmentgesellschaft eines weltweit tätigen Versicherungskonzerns einerseits sowie derjenigen einer deutschen Landesbank andererseits mit anschließender Anmeldung des Zusammenschlusses beim Bundeskartellamt
  • Prüfung mehrerer share deals der Lebensversicherungstochter eines weltweit tätigen Versicherungskonzerns mit darauffolgender Anmeldung beim Bundeskartellamt
  • Kartellrechtliche Beratung eines Ernergieversorgers
  • Beratung eines Presseverlages und eines Pressevertriebs in Fragen der Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften (§ 30 GWB)
  • Inanspruchnahme der Kronzeugenregelung bei Meldung eines Kartells im Namen eines Kartellanten
  • Gestaltung einer umfangreichen aufschiebenden Bedingung für einen Anteilskaufvertrag unter Berücksichtigung der Anforderungen der deutschen und der europäischen Fusionskontrolle
  • Kurzgutachten zum Nichtbestehen einer Anmeldepflicht bei Verkauf zweier Betriebe im Bereich des Straßenbaus
  • Überprüfung der Anmeldepflichtigkeit des Zusammenschlusses zweier Wettbewerber einer Mandantin im Transportsektor beim Bundeskartellamt
  • Fusionskontrollrechtliche Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens eines chinesischen Konzerns mit einem europäischen Unternehmensverbund auf dem Markt für Rohstoffrecycling