Landgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen Google

Berliner Anwalt: Existenzvernichtungsmaschine Google führt sich auf wie Herrscher der Welt

Berlin, den 25.10.18. Die Berliner Kanzlei Waldenberger Rechtsanwälte hat im Namen eines bekannten Geschäftsmannes vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die in Kalifornien beheimatete Google LLC erwirkt (LG Berlin 27 O 463/18). Darin wird dem Internetriesen untersagt, in seiner so genannten "Suchmaschine" 14 Links zu Artikeln anzuzeigen, in welchen unwahre Behauptungen über den Geschäftsmann aufgestellt werden.

Vor Einleitung des gerichtlichen Verfahrens hatte sich Google geweigert, die Links zu entfernen. Auf E-Mails an die im Internet angegebene E-Mail-Adresse reagierte Google dadurch, dass es in einer automatischen Antwort hieß, Google werde die eingegangenen E-Mails nicht lesen und nicht zur Kenntnis nehmen.

Rechtsanwalt Dr. Arthur Waldenberger sagte in Berlin: "Was Google gerne als "Suchmaschine" bezeichnet, ist tatsächlich eine Werbungsanzeige- und Existenzvernichtungsmaschine. Die Europäische Kommission (Fall AT.39740) hat beispielsweise im vergangenen Jahr festgestellt, dass Google die angebliche "Suchmaschine" dazu missbraucht, den eigenen Preisvergleichsdienst bevorzugt anzuzeigen. Darüber hinaus werden Millionen Menschen weltweit mittels der angeblichen "Suchmaschine" in ihren Rechten verletzt, teilweise in ihrer Existenz bedroht oder gar vernichtet. Die "Suchmaschine" verweist häufig auf beleidigende oder unwahre Angaben anonymer Dritter. Sie zeigt Links zu Webseiten an, die Urheberrechte, Markenrechte usw. verletzen. Google ist somit im Sinne der Rechtsprechung eine "Gefahrenquelle" für Millionen von Menschen. Diese Gefahrenquelle muss angemessen gesichert werden. Da die von der Existenzvernichtungsmaschine ausgehende Gefahr für die Rechte anderer enorm hoch ist, müssen wir erreichen, dass Google in jedem Land, in dem es geschäftlich tätig ist, pro 10.000 Einwohner eine Person einstellt, die sich um die Sicherung der Gefahrenquelle zu bemühen hat. Wer dies für unangemessen hält, der mag sich bei Bauherren nach den Kosten erkundigen, die anfallen, um ihre Baustelle gegen Gefahren zu sichern."

Waldenberger bezeichnete Googles Verhalten als "extrem arrogant" und fügte hinzu: "Hinzu kommen muss die gesetzliche Verpflichtung von Google, in jedem Land, in dem es geschäftlich tätig ist, einen vor Ort sitzenden Verantwortlichen zu benennen, der zivil- und strafrechtlich problemlos belangt werden kann. Eine vergleichbare Pflicht existiert schon im Rundfunk-Staatsvertrag für gewisse Telemedien. Ferner muss der Umgang einer so genannten "Suchmaschine" mit Beschwerden besser reguliert werden. Ein Vorbild dafür könnte das Netzwerk-Durchsetzungsgesetz sein. Wenn keine sachgerechten gesetzlichen Lösungen gefunden werden, besteht die Gefahr, dass sich Google dauerhaft als Herrscher der Welt aufspielt, der darüber entscheidet, welche Inhalte "zulässig" sind und von der "Suchmaschine" angezeigt werden, und welche nicht."

Es hat gegenwärtig den Anschein, als wolle Google die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin nicht befolgen. "Dies kann für Google und seine Verantwortlichen noch erhebliche Konsequenzen haben", erklärte Waldenberger.

 

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